... steht vor der Tür. Oder ist es der alljährige? In diesem Fall ist die Wahl zwischen der Endung -jährlich und -jährig eindeutig: Es muss „alljährlich" heißen – das Wort „alljährig" gibt es gar nicht. Anders sieht das etwa bei vierteljährlich/-jährig aus.
Ob Ihre Mutter nämlich zu einem vierteljährigen Aufenthalt in die Reha-Klinik aufbricht oder zum einem vierteljährlichen Aufenthalt, ist ein Unterschied von mehreren Monaten Lebenszeit. Im ersten Fall dauert der Aufenthalt ein Vierteljahr (die Arme!), im zweiten Fall muss sie lediglich alle vier Monate, also einmal pro Vierteljahr, dort vorstellig werden.
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