Die neue Rechtschreibung stiftet immer noch reichlich Verwirrung. Gerade bei der Kommasetzung sind viele unsicher: Muss/sollte/kann/darf ich hier ein Komma setzen oder nicht? Beispiel: Ich habe mich sehr gefreut(,) Sie wiederzusehen? Na, hätten Sie’s gewusst?
Hier darf und kann man, muss aber bei der neuen Rechtschreibung nicht mehr. Vor Infinitiven wie hier „wiederzusehen“ hat man also die freie Wahl(,) das Komma zu setzen oder es wegzulassen. Wichtig ist nur(,) eine Wahl zu treffen – und bei der einmal getroffenen Entscheidung zu bleiben: Inkonsistenz quält den Leser.
Viele Unternehmen haben sich inzwischen entschieden(,) bei der alten Schreibung mit Komma zu bleiben; andere haben sich konsequent gegen das Komma vor erweitertem Infinitiv entschieden. Beides ist völlig okay. Nicht ganz so glücklich ist die Regelung, die vereinzelt auch vorkommt: bei kurzen Sätzen ohne Komma, bei langen mit. Wie gesagt, Inkonsistenz quält ...
Auch bei eingeschobenen Infinitivgruppen heißt es: alles oder nichts.
Ich hatte so gehofft(,) ihn bald wiederzusehen(,) und schließlich habe ich ihn einfach angerufen.
Die Infinitivgruppe muss entweder mit Kommata eingeschlossen werden – oder die Kommata fallen ganz weg.
Ich hoffe(,) Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben(,) und verabschiede mich bis zum nächsten Sprachtipp.
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