Heute, am Sonntag, dem 23. Juli, ist es wieder einmal Zeit für den aktuellen Sprachtipp – damit er am Dienstag, den 1. August, rechtzeitig im Postfach aller Abonnentinnen und Abonnenten ankommt.
Die in der Einleitung gesetzten Kommas sind richtig – sie könnten nach den geltenden Kommaregeln aber ebenso gut entfallen. Generell gilt: Mehrteilige Datums- und Zeitangaben werden durch Kommas gegliedert. Diese Angaben kann man entweder als Aufzählungen oder als Fügungen mit Beisatz auffassen. Das letzte, schließende Komma vor der Weiterführung des Satzes ist daher freigestellt – und zwar unabhängig davon, ob vor der Datumsangabe ein „dem“ oder ein „den“ steht oder gar kein Artikel:
| Wir kommen am Mittwoch, 10. September(,) von der Geschäftsreise zurück. | |
| Wir kommen am Mittwoch, dem/den 10. September(,) von der Geschäftsreise zurück. | |
| Wir sehen uns am Mittwoch, dem/den 10. September(,) wieder. |
Übrigens: Im Briefkopf steht zwischen Orts- und Datumsangabe ein Komma – Gießen, (den) 23. Juli 2006.
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