Bei der Groß- und Kleinschreibung setzt der Rechtschreibrat auf „erlauben, was die Menschen sich zurückwünschen“ – will heißen, gerade die Bereiche der neuen Rechtschreibung von 2004, die der schreibende Bürger so nicht akzeptieren mochte, werden wieder liberalisiert. „Alles auf Anfang“ scheint auch hier zu gelten. Na ja, vielleicht nicht so ganz alles. Sehen Sie selbst die interessantesten Regeln zum Thema ...
a) Schreibung von Substantiven
Substantive – das wissen wir alle schon länger – schreibt man groß, und das bleibt auch so. Beispiele: der Text, der Riese, das Haus, die Zukunft, der Mensch
Auch als Substantiv fungierende Zusammensetzungen mit nichtsubstantivischen Wörtern werden am Anfang der Zusammensetzung großgeschrieben. Beispiele: Ad-hoc-Mitteilung, In-den-Tag-hinein-Leben Abkürzungen sowie zitierte Wortformen und Einzelbuchstaben bleiben übrigens unverändert.
Beispiele: der dass-Satz, die x-Achse
Substantive, die Teil fester Gefüge sind und nicht mit anderen Bestandteilen dieses Gefüges zusammengeschrieben werden, werden ebenfalls großgeschrieben.
Beispiele: mit/in Bezug auf, auf Grund (auch: aufgrund), zu Grunde (auch: zugrunde), von/auf Seiten (auch: vonseiten, aufseiten), außer Acht lassen, in Kauf nehmen, Auto fahren, Rad fahren, Angst haben, jemandem Angst (und Bange) machen, Schuld tragen (aber: in Zshg. mit den Verben sein, bleiben, werden -> schuld sein, mir ist angst, siehe auch weiter unten)
Bei Verbindungen aus Substantiv + Verb wird – s.o. das Beispiel Rad fahren – generell das Substantiv groß- und getrennt vom Verb geschrieben. Klein und zusammen schreibt man Zusammensetzungen aus Substantiv + Verb nur dann, wenn die Substantive in der jeweiligen Zusammensetzung ihre Eigenständigkeit weitgehend verloren haben.
Beispiele: bergsteigen, eislaufen, Kopf stehen, nottun und leidtun
Bei folgenden Begriffen gilt jedoch Zusammen- und Getrenntschreibung als richtig: achtgeben/Acht geben, achthaben/Acht haben, haltmachen/Halt machen, maßhalten/Maß halten, danksagen/Dank sagen, gewährleisten/Gewähr leisten, Staub saugen/staubsaugen
Auch Tageszeiten nach Adverbien wie heute, morgen, gestern werden weiterhin großgeschrieben.
Beispiele: heute Abend, morgen Vormittag (aber: morgen früh)
b) Schreibung von Wörtern, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen Klein sind stets Wörter zu schreiben, die vorwiegend prädikativ gebraucht werden, wenn sie in Verbindung mit sein, bleiben oder werden stehen.
Beispiele: mir wird angst, du bist schuld (s.o.), das ist klasse, ihm wurde bange, er war pleite, ihr ist das recht; ebenso: feind, freund, gram, spitze, unrecht, weh
In Zusammenhang mit behalten, bekommen, geben, haben, tun kann recht/Recht und unrecht/Unrecht geschrieben werden.
c) Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
In substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein. Beispiele: das autogene Training, das neue Jahr Bei Verbindungen mit einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung KANN der Schreibende zur Hervorhebung dieses besonderen Gebrauchs das Adjektiv großschreiben.
Beispiel: das Schwarze Brett
Großgeschrieben werden immer Titel (der Heilige Vater), besondere Kalendertage (der Erste Mai, der Heilige Abend) und Adjektive, die in Fachsprachen mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen (Erste Hilfe, Kleine Anfrage, Gelbe Karte).
d) Schreibung von Anredepronomen
Das Anredepronomen Sie, das entsprechende Possessivpronomen Ihr sowie alle zugehörigen flektierten Formen schreibt man groß.
Bei du und ihr (2. Pers. Plural), dein und euer sowie den zugehörigen flektierten Formen KÖNNEN in Briefen nun auch kleingeschrieben werden. (Man beachte hier das heftige Zurückrundern gegenüber der Reform von 2004!)
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