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(05/2003) Komposita: Mit oder ohne Bindestrich – das ist hier die Frage

Kennen Sie das? Sie schauen sich einen Text an und schon auf den ersten Blick erkennen Sie: Hier hatte jemand den Bindestrich entdeckt – die Zeilen strotzen nur so vor den kleinen Strichen mittendrin in fast allen Begriffskombinationen!

Wann muss, soll, kann man bei zusammengesetzten Begriffen (Komposita) eigentlich den Bindestrich setzen?


Hier die wichtigsten Beispielfälle.

Der Bindestrich KANN in folgenden Fällen stehen:

bei längeren Zusammensetzungen, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten: Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft
bei Zusammensetzungen mit zwei Substantiven aus dem Englischen: Desktop-Publishing (bei vielen Anglizismen in einem Text ist hier abzuwägen, ob ein Verzicht auf den Bindestrich in diesen Fällen im Interesse der Lesbarkeit des Textes nicht vorzuziehen wäre)
Bei Komposita mit einem Unternehmensnamen gibt es die unterschiedlichsten Präferenzen, z.B.: die Deutsche-Bank-Aktie/die Deutsche Bank-Aktie, die Deutsche Bank Aktie (die große blaue Bank selbst favorisiert übrigens die zweite Alternative)
Zusammensetzungen, deren Bestimmungswort ein Personenname ist (Dieselmotor, Goethehaus), werden gewöhnlich zusammengeschrieben. Soll der Name aber besonders hervorgehoben werden, steht häufig ein Bindestrich: Schmalenbach-Gesellschaft, Leitz-Ordner, Mercedes-Händler
bei gewünschter Hervorhebung einer Wortbedeutung: Mehr-Wert (statt Mehrwert)
um Missverständnisse zu vermeiden bzw. die Lesbarkeit zu verbessern: Druck-Erzeugnis vs. Drucker-Zeugnis, Hochzeit vs. Hoch-Zeit, Urinstinkt vs. Ur-Instinkt
bei der Verbindung von Adjektiven, die zusammen eine eigene Bedeutung erlangen: süß-sauer, heiter-verspielt, griechisch-orthodox (aber z.B.: lauwarm, bitterböse)


Der Bindestrich MUSS in folgenden Fällen stehen:

bei Zusammensetzungen mit Abkürzungen/Akronymen: HGB-Bestimmungen, CDU-Vorstand, TÜV-Bericht
in Zusammensetzungen mit einzelnen Buchstaben oder Zahlen: i-Punkt, 8-Zylinder, 40-Jährige, 100-prozentig, 55-Cent-Briefmarke
bei mehrgliedrigen deutschsprachigen Zusammensetzungen: Preis-Leistungs-Verhältnis, Vitamin-C-haltig, Handyvertrag-Verlängerung (aber besser: Verlängerung des Handyvertrags), das Vor-Freude-in-die-Luft-Springen
bei mehrgliedrigen gemischtsprachigen Zusammensetzungen: Mergers-and-Acquisitions-Strategien, Bottom-up-Berichte, Ad-hoc-Publikation, Web-Browser-basiert (besser noch wäre es natürlich, Worthässlichkeiten wie letztere durch Auflösung der Zusammensetzung gänzlich zu vermeiden).
bei Auslassungen: Textilgroß- und -einzelhandel


Der Bindestrich SOLLTE NICHT bei allen anderen Zusammensetzungen stehen. Zum Beispiel gibt es keinen Grund für einen Bindestrich bei:

Konsumenten-Kredit
Gabel-Stapler (hier entstünde das Bild eines Gabel stapelnden Menschen)
Aufsichtsratswahlen, Telekommunikationsdienstleistungen (Fugen-s hält die Begriffe zusammen)
Happy-End (richtig ist Happy End oder Happyend)


Heben Sie sich den Bindestrich lieber für die Fälle auf, wo er orthografisch richtig ist (s.o. „MUSS“) oder der besseren Lesbarkeit eines Begriffs dient („KANN“).

Immer gilt: Bevor Sie ein Wortungetüm aus mehreren Bestandteilen bauen, die mit Bindestrichen zusammengehalten werden, sollten Sie prüfen, ob Ihr Satz nicht durch Herausziehen eines Begriffsteils lesbarer wird.

Übrigens: Auf der PC-Tastatur finden Sie den (kurzen) Bindestrich links neben der rechten Umschalttaste. Vor und hinter dem Bindestrich steht nie ein Leerschritt – sonst wird in WORD automatisch ein (langer) Gedankenstrich daraus!

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Das Thema dieses Sprachtipps verdanken Sie einer freundlichen Kundin aus Hamburg. Möchten Sie, dass ich auch Ihre Fragen rund um das Thema Sprache aufgreife? Dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail: hvirchow@textpertise.de

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Aktuelles 01/09/2011
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Verführung der Anführung
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