(02/2007) Steuern
Im vergangenen Jahr war die (Unternehmens-)Steuerreform in aller Munde, und derzeit wird in vielen Unternehmen wieder eifrig an den Jahresab-
schlüssen gearbeitet, bei denen die Steuern eine wichtige Rolle spielen. Wie aber sind Steuern sprachlich zu behandeln?
In einem der letzten Texte, die ich bearbeitet habe, wimmelte es von Steuern: Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuer, Aufwandsteuer, Versicherungsteuer, Gemeinschaftssteuer, Verkehrsteuern, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeug-
steuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Kapitalertragsteuer, Biersteuer (was es alles gibt!). Und ich war verwirrt: Fehlte da nicht bei den meisten Begriffen in der Mitte ein „s“? „Einkommensteuer“ und „Körperschaft-
steuer“ ohne Fugen-s hatte ich bei anderer Gelegenheit schon kennen gelernt, aber „Erbschaftsteuer“?
Doch in der Tat: Die Steuergesetze kennen und benennen die einzelnen Steuerarten nur ohne Fugen-s. Entsprechend schreibt zum Beispiel auch das Bundesfinanzministerium – und mein Kunde folgt diesen Schreib-
weisen, weil zu dessen wichtigsten Zielgruppen die Beamten in diesem Ministerium zählen. Der Duden führt die Schreibung ohne Fugen-s übrigens ebenfalls als korrekt an.
In allgemeinsprachlichen Texten dürfen Sie aber – auch laut Duden – das Fugen-s schreiben. Richtig ist demnach weiterhin, parallel zur Schreibung ohne „s“: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Vergnügungssteuer usw.
Beachten Sie also beim Verfassen und Redigieren/Korrigieren von Texten mit Steuerfachbegriffen – wie immer beim Umgang mit Texten –, wer Absender und wer Adressat ist.




