Es wäre ja zu schön, wenn alle Zusammensetzungen von mit + Verb einheitlich zusammen- oder getrennt geschrieben würden. Aber nein, je nach Bedeutung variiert die Schreibweise. Vorteil: Bedeutungsunter- schiede sind leichter erkennbar.
Mit dem Verb zusammengeschrieben wird „mit“, wenn der Begriff eine dauernde Vereinigung oder Teilnahme ausdrückt. Beispiele: mitarbeiten, mitfahren, mitreden, mitwirken. Ohnehin zusammengeschrieben werden mitbringen und mitteilen, da sie Begriffe mit eigener Bedeutung (schenken bzw. melden) sind. In all diesen Fällen liegt auch die Betonung auf dem „mit“.
Entsprechend schreibt man „mit“ vom folgenden Verb getrennt, wenn eine nur vorübergehende Beteiligung ausgedrückt wird:
| Du kannst die Texteingaben noch mit übernehmen. | |
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Das müssen Sie mit berücksichtigen. |
| Die Hotelkosten sind nicht mit eingerechnet. | |
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Das kann doch niemand mit ansehen! |
Zusätzliche Hilfe:
In diesen Fällen sind sowohl „mit“ als auch das Verb betont.
Bitte mit berücksichtigen:
Bei manchen Begriffen sind beide Schreibungen zulässig.
Beispiele:
die mit übersandten/mitübersandten Unterlagen; der Stellvertreter muss mit unterzeichnen/mitunterzeichnen.
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